Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 2/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 511
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11
Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen
Nach § 94 Abs. 2 GemO, bei der es sich nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt (s. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 511 und NVwZ 1986, 148), haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. - OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
Heranziehung eines Kraftfahrzeughalters zu Feuerwehrkosten
Nach dieser Vorschrift, bei der es sich nach der Rechtsprechung verschiedener Senate des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1982 - 6 A 21/81 -, Urteil des Normenkontrollsenats vom 01. August 1984 - 10 C 2/84 -, DÖV 1985, 36, sowie Urteil des 7. Senats vom 17. September 1985 - 7 A 22/85 -, AS 20, 29 ff.) nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt, haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.